25 Mai Nach IGH-Entscheidung: Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert Unterstützung für Israels Selbstverteidigung
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat gestern dem Antrag Südafrikas nicht entsprochen, dass Israel die Selbstverteidigungsmaßnahmen einstellt und sich bedingungslos aus Gaza zurückzieht. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Am Recht Israels sich zu verteidigen, gibt es nichts zu rütteln und zu deuteln. Deutschland soll Israels Recht auf Selbstverteidigung im Rahmen des humanitären Völkerrechts in der internationalen Arena verteidigen und allen Delegitimierungsversuchen entschieden entgegentreten.
Israel muss die militärischen Fähigkeiten der Hamas vollständig zerstören, wenn diese nicht kapituliert.
Der Internationale Gerichtshof hat Israel aufgefordert, eine „militärische Offensive und jegliche anderen Handlungen im Gouvernement Rafah“ sofort einzustellen, „die dem palästinensischen Volk in Gaza Lebensbedingungen auferlegen könnten, die seine vollständige oder teilweise physische Zerstörung zur Folge haben könnten.“ Diese Entscheidung des Gerichts lässt Israel Spielraum für sein militärisches Vorgehen in Gaza und delegitimiert nicht sein Selbstverteidigungsrecht.
Israel hat bereits erklärt, dass es „keine militärischen Aktionen im Gebiet von Rafah durchführt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, die der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung im Ganzen oder in Teilen zur Folge haben könnten.“
Der IGH beschränkt seine Aufforderung, die Rafah-Offensive zu stoppen, auf Maßnahmen, die der „palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen können, die ihre Vernichtung ganz oder teilweise herbeiführen könnten.“
Das militärische Vorgehen Israels in Rafah während der letzten Wochen hat gezielt Hamas-Terrorinfrastruktur ins Visier genommen und das Militär in den letzten Tagen dort tote Geiseln geborgen. Es ist notwendig und wird daher wohl im Rahmen des humanitären Völkerrechtes fortgeführt werden.